Sie möchten einen Fondsanteil verkaufen?
Verkaufen Sie nicht irgendwo – Sie verkaufen ja auch nicht irgendwas
Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds führt Käufer und Verkäufer zusammen und besticht durch sein großes Angebot nachweislich ertragreicher Sachwerte zu marktgerechten Konditionen. Sie möchten Ihre Anlage vor dem Ende der Laufzeit veräußern? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Ist Ihre Beteiligung gefragt, wie stehen die Chancen für einen erfolgreichen Verkauf? Werfen Sie einen Blick auf die Liste der aktuellen Kaufgesuche. Lassen Sie sich Details zu Ihrer Beteiligung anzeigen oder bieten Sie Ihre Beteiligung zum Kauf an.
Schritt für Schritt erklärt
So funktioniert der Verkauf einer Beteiligung über den Zweitmarkt.
Verkauf einer Beteiligung
Sie halten einen Anteil an einem geschlossenen Fonds und möchten diesen veräußern?
1/10
Persönlicher Kontakt & Maklervertrag
Im ersten Schritt schließen Sie einen Maklervertrag mit uns, der Deutschen Zweitmarkt AG. Dadurch beauftragen Sie uns, Ihre Fondsbeteiligung an potenzielle Käufer zu vermitteln. Dabei können Sie sich auch von Ihrem Finanzberater unterstützen lassen.
2/10
Vermittlung an einen Kaufinteressenten
Nach der Auftragserteilung bieten wir Ihren Verkaufsauftrag im Zweitmarkt an. Die Preisfindung wird börslich überwacht und ist in einer Marktordnung geregelt. Sie haben die Auswahl zwischen zwei Varianten:
3/10
A) Plattformhandel
Sie können Ihre Fondsanteile auf der Handelsplattform der Fondsbörse Deutschland anbieten. Wir stellen die Beteiligung zu einem vorab vereinbarten Mindestverkaufspreis ein und sammeln die Gebote der Kaufinteressenten. Dabei haben die höchsten Kaufgebote und die zuerst abgegebenen Aufträge Vorrang.
4/10
B) Direktgeschäft
Entscheiden Sie sich für das Direktgeschäft, suchen wir direkt einen passenden Käufer für Sie. Dabei vereinbaren wir mit Ihnen einen Mindestverkaufspreis und bieten die zu veräußernde Beteiligung ausgesuchten Käufern direkt an. Das höchste Angebot erhält den Zuschlag.
5/10
Kauf- & Übertragungsvertrag
Nachdem ein Käufer gefunden wurde, kümmern wir uns um die gesamte Kaufabwicklung. In der Regel erhalten Sie und der Käufer einen vorausgefüllten Kauf- und Übertragungsvertrag, den Sie unterschrieben an uns zurücksenden.
6/10
Zustimmung TH/phG
Einem Beteiligungsübertrag muss in den meisten Fällen der jeweilig zuständige Beteiligungstreuhänder (TH) bzw. der persönlich haftende Gesellschafter (phG) zustimmen. Dies geschieht je nach Gesellschaft in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen.
7/10
Auszahlung Kaufpreis und Provision
Sobald alle Voraussetzungen für die Übertragung des Anteils vorliegen bzw. eintreten werden, wird die bereits auf einem Treuhandkonto liegende Kaufpreissumme auf das von Ihnen im Maklervertrag angegebene Konto ausgezahlt.
Gut zu wissen:
Die Maklerprovision für Sie wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig!
8/10
Beteiligungsübertragung
Die Beteiligungsübertragung erfolgt durch den Beteiligungstreuhänder (TH) bzw. den persönlich haftenden Gesellschafter (phG) der Fondsgesellschaft, welcher die eventuell erforderliche Umschreibung im Handelsregister veranlasst.
9/10
Abschluss des Handels
Zum endgültigen Abschluss des Zweitmarkthandels erhalten Sie Endschreiben und Ausfertigungen der Kaufverträge.
Sie haben Ihre Fondsbeteiligung erfolgreich verkauft!
10/10

Ihr professionelles Fondshandelskontor
Sicherheit und Unterstützung beim Handel geschlossener Fonds
- Umfassendes Informationsangebot
- Transparente Handelsprozesse
- Persönliche Betreuung
Video
Fondsbeteiligungen am Zweitmarkt verkaufen
Handels-Leitfaden
So funktioniert der Zweitmarkthandel

Wenn Sie sich per Kontaktformular an uns wenden, werden Ihre dort angegebenen Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
Sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, beruht die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung der Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Schicken Sie uns dafür eine E-Mail an: datenschutz. @deutsche-zweitmarkt.de
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.