Gezielter Ankauf von Beteiligungen am Zweitmarkt

Wir sind die Experten für Kaufofferten

Sie haben Interesse daran, ein größeres Volumen an einem bestimmten geschlossenen Fonds zu erwerben? Dann sprechen Sie uns auf das Thema der Kaufofferten an!

Als neutraler Vermittler übernehmen wir die DSGVO-konforme Ansprache der Mitgesellschafter – auf Wunsch kümmern wir uns vorab im Rahmen einer Vollmacht auch um den Abruf der Gesellschafterliste bei der zuständigen Fondsgesellschaft.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der geschlossenen Fonds und AIFs und kennen uns in den unterschiedlichsten Assetbereichen aus. Mit der Beauftragung übernehmen wir alle organisatorischen Aufgaben, die zur Durchführung einer Vermittlung notwendig oder zweckmäßig sind.

 

Kontakt

Unsere Experten für den Beteiligungs­ankauf sind jederzeit für Sie da!

Kontaktformular

040 / 30 70 26 00

Unsere Leistungen

Halten Sie bereits einen Anteil an dem gesuchten geschlossenen Fonds, können Sie die Fondsgesellschaft um die Kontaktdaten Ihrer Mitgesellschafter bitten. Nachdem Sie mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen haben, können Sie uns die Liste Ihrer Mitgesellschafter zweckgebunden und datenschutzkonform übermitteln. Wir versenden daraufhin das mit Ihnen abgestimmte konkrete Kaufangebot. Ist ein Gesellschafter an dem Direktgeschäft interessiert, werden wir den Anteil an Sie vermitteln.

Unsere Leistungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung

  • DSGVO-konforme Ansprache von Mitgesellschaftern
  • Auf Wunsch: Abruf der Gesellschafterliste im Rahmen einer Vollmacht
  • Aufbereitung und standardisierter Versand des Kaufgebotes
  • Übernahme der Druck- und Portokosten
  • Ansprechpartner für interessierte Verkäufer
  • Übernahme der Vermittlung und der kompletten Handelsabwicklung
  • Sicherstellung der rechtlich sicheren Übertragung der Fondsanteile
  • ausschließlich erfolgsabhängige Vergütung

Individuelle
Begleitung

Sie haben ganz bestimmte Kriterien im Kopf, die Sie beim Ankauf weiterer Anteile Ihrer Beteiligung berücksichtigt sehen möchten? Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert.

Sicherheit und Unterstützung

Wir geben Ihnen die nötige Sicherheit und Unterstützung beim gezielten Ankauf von Beteiligungen am Zweitmarkt. Verlassen Sie sich auf die langjährige Erfahrung unserer Experten.

Transparent
und fair

Eine Vergütung unserer Leistung erfolgt nur bei einem erfolgreichen Handels­abschluss. Alle in diesem Fall greifende Entgelte bzw. Provisionen sind in unseren Verträgen genau geregelt.

Schritt für Schritt erklärt

So funktioniert der Kauf weiterer Fondsanteile über die Deutsche Zweitmarkt

Kontakt

Sie möchten gezielt weitere Anteile einer Beteiligung am Zweitmarkt ankaufen?

Dann nutzen Sie gern unser Formular zur ersten Kontaktaufnahme – wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Hinweis: Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@deutsche-zweitmarkt.de widerrufen werden.

* Pflichtfeld

T 040 / 30 70 26 00

Jan-Peter Schmidt

Bereichsvorstand & Leiter Kaufofferten

T 040 / 30 70 26 0516

Marius Götze

Stellv. Leiter Kaufofferten

Wenn Sie sich per Kontaktformular an uns wenden, werden Ihre dort angegebenen Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

Sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, beruht die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung der Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Schicken Sie uns dafür eine E-Mail an: datenschutznoSpam@deutsche-zweitmarkt.de.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.